schulausfall

Ostpreußenring 125

21339 Lüneburg

Telefon: 04131 / 3 10 01

Telefax: 04131 / 26 93 03

E-Mail: info@gs-kreideberg.lueneburg.de

 

 

Information der Landesschulbehörde vom 01.12.2009

 

"Mit dem meteorologischen Winteranfang muss nun auch verstärkt mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kommt es zu kurzfristigen Schulausfällen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, treffen die dafür zuständigen Landkreise in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt gegeben.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet. Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz-niedersachsen.de. Klicken Sie dort in der Rubrik "Niedersachsen mobil" einfach auf das Stichwort "Schulausfälle".

Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbstständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung."

Ergänzungen durch die Schulleitung :

1. Ein angeordneter Unterrichtsausfall für die Schulen des Landkreises Lüneburg schließt die Schulen der Stadt Lüneburg mit ein.

2. In diesem Fall starten die Klassenlehrerinnen eine Telefonkette, damit möglichst schnell alle Schülerinnen und Schüler auch telefonisch informiert werden. Bitte unterbrechen Sie diese Telefonkette nicht!

3. Hortkinder müssen, wenn sie nicht anderweitig untergebracht werden können, in der Schule betreut werden. Sie dürfen erst zur gewohnten Zeit den Weg zum Hort antreten.

4. Für Erst- und Zweitklässler, die trotz angeordneten Unterrichtsausfalls in die Schule gekommen sind, findet auch an einem solchen Tag im Anschluss an den Stundenplan die Betreuung statt.

5. Weitere Gründe für einen Unterrichtsausfall können sein: Heizungsausfall  oder Wasserschaden im Winter.