schulvorstand

Ostpreußenring 125

21339 Lüneburg

Telefon: 04131 / 3 10 01

Telefax: 04131 / 26 93 03

E-Mail: info@gs-kreideberg.lueneburg.de
 
 
Stundentafel
Betreuung und Vertretung
Schulordnung
Schulprofil
Schulvorstand

 
  Der Schulvorstand  
     
 

Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

Das am 11. Juli 2006 durch den Niedersächsischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule ist am 27. Juli 2006 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Die mit diesem Gesetz vorgenommenen Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten überwiegend zum Schuljahresbeginn 2007/2008 in Kraft. Sie schaffen die Voraussetzung für eine umfassende Deregulierung von Verwaltungsvorschriften und damit für erheblich erweiterte Entscheidungsbefugnisse der Schulen.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung


Die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagements ermöglicht zukünftig die Übertragung von deutlich mehr Entscheidungsbefugnissen an die Schulen als bisher. Die Eigenverantwortliche Schule wird dabei jedoch nicht in die Beliebigkeit entlassen, weil das Land seine Gestaltungs-, Ergebnis- und Ressourcenverantwortung behält. So wird der Unterricht auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne (Kerncurricula / Rahmenrichtlinien) erteilt, die den Schulen aber mehr Freiräume als die bisherigen Rahmenrichtlinien lassen werden. Diese Freiräume erfordern eine Ausgestaltung durch die Schulen. Das Gesetz verpflichtet die Schulen einerseits, sich ein Schulprogramm zu geben. Andererseits ist über die Ergebnisse der schulischen Arbeit regelmäßig Rechenschaft abzulegen. Dazu sind Erhebungen zulässig und es wird eine Schulinspektion durchgeführt.

Schulverfassung


Das Gesetz regelt die innere Schulverfassung neu. Verändert sind die Aufgaben der Gesamtkonferenz und vollständig überarbeitet wurde die Vorschrift über die Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters. Hinzugekommen sind die Vorschriften über den künftig zu bildenden Schulvorstand (s.u.). Das Regelungskonzept besteht darin, dass die Gesamtkonferenz über die pädagogischen Angelegenheiten der Schule beschließt, der Schulvorstand wesentliche Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Schule übertragen bekommt und der Schulleiter bzw. die Schulleiterin die Entscheidungs- und Durchführungsbefugnisse für das laufende Verwaltungshandeln der Schule erhält – neben seiner pädagogischen Gesamtverantwortung für die Schule. Mit dem neuen Organ des Schulvorstandes sollen insbesondere die großen Schulen mit ihren entsprechend stark besetzten Gesamtkonferenzen ein kleines und funktionsfähiges Beschlussorgan erhalten, in dem vor allem die Eltern und die Schülerinnen und Schüler stärker in die Willensbildung an den Schulen einbezogen werden.

Folgende Elternvertreter wurden während der Schulelternratssitzung am 28.09.11 für zwei Jahre in den Schulvorstand gewählt:

Frau Dahms (Kl. 2c), Herr Notbohm (Kl. 2b), Frau Niemann (Kl. 1b), Frau Schröder (Kl. 1a).

Vertretung: Fr. Bracho (Kl. 4c), Fr. Gallei (Kl. 2c), Frau Zabel (Kl. 4a), Fr. Günzel (Kl. 3b).

Am 11.10.11 wurden folgende Lehrkräfte während der Gesamtkonferenz für zwei Jahre in den Schulvorstand gewählt:

Frau Surholt, Frau Hetmann, Frau Ramm, Frau Börste

Vertretung: Frau Griebe, Frau Scheske, Frau Tilsner, Frau Gerhardy

Quelle: Niedersächsiches Kultusministerium

http://www.mk.niedersachsen.de/

Und zur schnellen Information eine Power Point Präsentation

(auch als pdf-Datei einsehbar)

Eigenverantwortliche Schule.ppt

Eigenverantwortliche Schule.pdf